OBJEKTVERWALTUNG BRAUN

 











  

   





   
   
   
   
   
   
 


Reform des Mietrechtes / Mehrere Mieter

Probleme entstehen bei mehreren Mietern häufiger, wenn einer aus der Wohnung ausziehen will, der andere aber nicht (häufigster Fall: ein unverheiratetes Paar trennt sich).

Eine Kündigung durch einen Mieter alleine ist nicht möglich! Nur beide gemeinsam können dies gegenüber dem Vermieter erklären. Allerdings kann der Mieter, der ausziehen will, gegenüber seinem Mitmieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung haben. Bis dieser Anspruch aber durchgesetzt ist und das Mietverhältnis beendet wurde, schulden beide gemeinsam dem Vermieter die Mietzahlung. Es ist egal, wer in der Wohnung lebt. Der Vermieter kann sich auch ausschließlich an denjenigen halten, der nicht in der Wohnung lebt. Das erklärt sich mit vertragsrechtlichen Grundsätzen: der Vermieter hat sich zwei Mieter ausgesucht und deren gemeinsame Zahlungsfähigkeit seinem Entschluss, den Vertrag abzuschließen, zugrundegelegt.

Im Innenverhältnis kann allerdings der eine Mieter gegenüber dem anderen einen Anspruch auf Ausgleich der geleisteten Mietzahlung haben.

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