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Probleme entstehen
bei mehreren Mietern häufiger, wenn einer aus der Wohnung ausziehen
will, der andere aber nicht (häufigster Fall: ein unverheiratetes
Paar trennt sich).
Eine Kündigung durch
einen Mieter alleine ist nicht möglich! Nur beide gemeinsam können
dies gegenüber dem Vermieter erklären. Allerdings kann der Mieter,
der ausziehen will, gegenüber seinem Mitmieter einen Anspruch auf
Zustimmung zur Kündigung haben. Bis dieser Anspruch aber
durchgesetzt ist und das Mietverhältnis beendet wurde, schulden
beide gemeinsam dem Vermieter die Mietzahlung. Es ist egal, wer in
der Wohnung lebt. Der Vermieter kann sich auch ausschließlich an
denjenigen halten, der nicht in der Wohnung lebt. Das erklärt sich
mit vertragsrechtlichen Grundsätzen: der Vermieter hat sich zwei
Mieter ausgesucht und deren gemeinsame Zahlungsfähigkeit seinem
Entschluss, den Vertrag abzuschließen, zugrundegelegt.
Im Innenverhältnis
kann allerdings der eine Mieter gegenüber dem anderen einen
Anspruch auf Ausgleich der geleisteten Mietzahlung haben. |