OBJEKTVERWALTUNG BRAUN

 











  

   





   
   
   
   
   
   
 


Reform des Mietrechtes / Kündigung

a) Die Kündigungsfristen werden für Mieter verkürzt. Sie beträgt generell nur noch 3 Monate. Die weiteren Verlängerungen auf 6 und 9 Monate gelten nur noch für den Vermieter.

b) Nach einer Umwandlung in eine Eigentumswohnung wird die Kündigungssperrfrist generell auf 3 Jahre festgelegt in Sonderfällen auf bis zu 10 Jahre.

Allgemeines
Die Kündigung ist der häufigste Umstand, der zur Beendigung eines Mietverhältnisses führt. Hierbei ist wiederum die sogenannte ordentliche Kündigung der normale Weg, daneben gibt es jedoch auch die außerordentliche Kündigung. Gerade bei der Kündigung ist der Mieterschutz durch Gesetzgeber und Rechtsprechung stark in den Vordergrund gestellt worden, so daß es praktisch so ist, daß der Mieter nach belieben kündigen kann, sofern er sich an die Fristen hält, der Vermieter jedoch nur bei Vorliegen ganz bestimmter Umstände, welche enumerativ im Gesetz aufgezählt sind. Kündigungen führen häufig zu Streitigkeiten. Um solche zu vermeiden, können beide Parteien im gegenseitigen Einvernehmen auch einen Aufhebungsvertrag schließen.

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