|
a) Die Kündigungsfristen werden für
Mieter verkürzt. Sie beträgt generell nur noch 3 Monate. Die
weiteren Verlängerungen auf 6 und 9 Monate gelten nur noch für den
Vermieter.
b) Nach einer Umwandlung in eine
Eigentumswohnung wird die Kündigungssperrfrist generell auf 3 Jahre
festgelegt in Sonderfällen auf bis zu 10 Jahre.
Allgemeines
Die Kündigung ist der häufigste Umstand, der zur Beendigung
eines Mietverhältnisses führt. Hierbei ist wiederum die sogenannte
ordentliche Kündigung der normale Weg, daneben gibt es jedoch auch
die außerordentliche Kündigung. Gerade bei der Kündigung ist der
Mieterschutz durch Gesetzgeber und Rechtsprechung stark in den
Vordergrund gestellt worden, so daß es praktisch so ist, daß der
Mieter nach belieben kündigen kann, sofern er sich an die Fristen
hält, der Vermieter jedoch nur bei Vorliegen ganz bestimmter
Umstände, welche enumerativ im Gesetz aufgezählt sind.
Kündigungen führen häufig zu Streitigkeiten. Um solche zu
vermeiden, können beide Parteien im gegenseitigen Einvernehmen auch
einen Aufhebungsvertrag schließen.
|