OBJEKTVERWALTUNG BRAUN

 











  

   





   
   
   
   
   
   
 


Reform des Mietrechtes / Mieterhöhung

Es soll der Mietspiegel zum gesetzlichen Regelfall der Vergleichsmiete erklärt werden. Dies bedeutet in der Praxis nicht viel neues, da ein solcher - sofern vorhanden - bisher ganz regelmäßig (auch von Gutachtern) herangezogen wurde. Wichtiger ist, dass es den Gemeinden organisatorisch und kostenmäßig vereinfacht werden soll, einen Mietspiegel zu erstellen, damit es gerade in kleineren Gemeinden solche häufiger gibt. Künftig soll es auch einen qualifizierten Mietspiegel geben, der von der Gemeinde und den Interessenverbänden anerkannt wird.

Alternativ soll einen Mieterdatenbank eingeführt werden. Hier soll man Einzelauskünfte beziehen können und so eine bessere Kostenabwälzung auf die Bürger möglich sein.

Die Kappungsgrenze (siehe dazu unten unter Mieterhöhung) soll von 30% Mieterhöhung in 3 Jahren auf 20% gesenkt werden.

Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung soll es nun doch bei der Umlage von 11% der Kosten bleiben. Die Mitteilungspflichten für Vermieter bei einer Modernisierung werden gelockert.

Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten wird abgeschafft.

Staffel- und Indexmieten werden zeitlich unbeschränkt zulässig sein, bei Staffelmieten soll es ein Sonderkündigungsrecht geben.

 SCHAUFUßGASSE 6   |   36304 ALSFELD   |   TELEFON  06631/708182