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Es soll der Mietspiegel zum
gesetzlichen Regelfall der Vergleichsmiete erklärt werden. Dies
bedeutet in der Praxis nicht viel neues, da ein solcher - sofern
vorhanden - bisher ganz regelmäßig (auch von Gutachtern)
herangezogen wurde. Wichtiger ist, dass es den Gemeinden
organisatorisch und kostenmäßig vereinfacht werden soll, einen
Mietspiegel zu erstellen, damit es gerade in kleineren Gemeinden
solche häufiger gibt. Künftig soll es auch einen qualifizierten
Mietspiegel geben, der von der Gemeinde und den Interessenverbänden
anerkannt wird.
Alternativ soll einen Mieterdatenbank eingeführt werden. Hier soll
man Einzelauskünfte beziehen können und so eine bessere
Kostenabwälzung auf die Bürger möglich sein.
Die Kappungsgrenze (siehe dazu unten
unter Mieterhöhung) soll von 30% Mieterhöhung in 3 Jahren auf 20%
gesenkt werden.
Bei einer Mieterhöhung wegen einer
Modernisierung soll es nun doch bei der Umlage von 11% der Kosten
bleiben. Die Mitteilungspflichten für Vermieter bei einer
Modernisierung werden gelockert.
Mieterhöhung wegen gestiegener
Kapitalkosten wird abgeschafft.
Staffel- und Indexmieten werden
zeitlich unbeschränkt zulässig sein, bei Staffelmieten soll es ein
Sonderkündigungsrecht geben. |