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Reform des Mietrechtes / Organisatorisches
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Das gesamte private Mietrecht wurde
neu organisiert. Das MHG ist in das BGB integriert. Im BGB erfolgte
eine Neuordnung der §§ 535 ff: Es wurde ein eigener Unterabschnitt
"Wohnraummiete" gebildet. Der bisherige Untertitel
"Miete" des Titels "Miete. Pacht" wird
aufgelöst in
I. Allgemeine Vorschriften
II. Mietverhältnisse über Wohnraum
III. Mietverhältnisse über andere Sachen.
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