OBJEKTVERWALTUNG BRAUN

 











  

   





   
   
   
   
   
   
 


Reform des Mietrechtes / Organisatorisches

Das gesamte private Mietrecht wurde neu organisiert. Das MHG ist in das BGB integriert. Im BGB erfolgte eine Neuordnung der §§ 535 ff: Es wurde ein eigener Unterabschnitt "Wohnraummiete" gebildet. Der bisherige Untertitel "Miete" des Titels "Miete. Pacht" wird aufgelöst in

I. Allgemeine Vorschriften
II. Mietverhältnisse über Wohnraum
III. Mietverhältnisse über andere Sachen.

 

 

 

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