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Bei
unserem Kostensatz haben wir eine Kalkulation zu Grunde gelegt, die
eine für beide Seiten erfolgreiche und zufriedenstellende
Zusammenarbeit für die folgenden Jahre gewährleisten soll.
Wir
möchten darauf hinweisen, dass keine zusätzlichen Kostensätze
für Porto, Spesen oder eine prozentuale Berechnung des erhöhten
Verwaltungsaufwandes bei größeren Baumaßnahmen erhoben werden,
wie es bei anderen Verwaltungen in der Regel üblich ist.
In unserem Angebot
ist folgender Leistungsumfang enthalten:
Zu den
Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die
unabdingbaren, in dem
§ 27 Abs. 1 und 2
WEG
aufgeführten gesetzlichen Aufgaben und darüber hinaus:
a) Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des
Gemeinschaftseigentums sowie Ergreifung sämtlicher geeigneter und
erforderlicher Maßnahmen, um die Wohnanlage in ihrem
wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und die ordnungsgemäße
Nutzung zu sichern
b) Abschluss sämtlicher notwendiger und / oder
zweckmäßiger Verträge (Wartung, Hauswart, Versorgungsunternehmen
u. ä.), sowie die damit verbundene Überwachung der
Arbeitsausführung und Prüfung der entsprechenden Rechnungen auf
sachliche und rechnerische Richtigkeit
c) Abschluss der erforderlichen Versicherung sowie die
Wahrung der Rechte der Eigentümer bei Schadensfällen und
Schadensfestsetzungen
d) Erstellung eines Wirtschaftsplanes für jedes Kalenderjahr
e) Einberufung mindestens einer Eigentümerversammlung
jährlich, über die eine Niederschrift gefertigt wird; eine
Abschrift des Originals wird jedem Eigentümer zugestellt
f) Durchführung der Eigentümerbeschlüsse
g) Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
h) Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und
Rechnungslegung über deren Verwendung
i) Erstellung einer Jahresabrechnung nach Ablauf des
Kalenderjahres für den jeweiligen Eigentümer und gleichzeitig eine
entsprechende Abrechnung für den Mieter, so dass Sie als
Eigentümer nur noch zwei Zahlen auf der Abrechnung ergänzen
müssen und Ihre Mieterabrechnung ist zum Versand fertig. |